Mietvertrag prüfen: kostenlos und in einfacher Sprache
Sie haben einen Mietvertrag vor sich, zwölf Seiten, kleine Schrift, und irgendwo dazwischen stehen die Sätze, die später Geld kosten. Parafo liest den Vertrag für Sie und erklärt in normalem Deutsch, was drinsteht: welche Klauseln üblich sind, welche rechtlich wackeln und welche Fragen Sie vor der Unterschrift stellen sollten. Kostenlos und ohne Konto, Sie brauchen nur eine E-Mail-Adresse für den Bericht.
Parafo gibt es aus einem konkreten Grund: Der Gründer hat in Paris einmal eine komplette Mietkaution verloren, wegen einer einzigen Renovierungsklausel, die beim Einzug harmlos aussah. Genau solche Sätze soll dieses Tool sichtbar machen, bevor sie teuer werden.
Warum sich die Prüfung lohnt
Die meisten Mietverträge in Deutschland sind Formularverträge. Rechtlich gelten sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Das ist gut für Sie: Klauseln, die Mieter unangemessen benachteiligen, sind unwirksam, selbst wenn Sie unterschrieben haben. Der Bundesgerichtshof hat über die Jahre eine ganze Reihe verbreiteter Standardklauseln gekippt. Viele Vermieter verwenden trotzdem alte Vorlagen weiter.
Diese Klauseln machen am häufigsten Ärger
1. Schönheitsreparaturen mit starren Fristen
„Küche und Bad alle drei Jahre, Wohnräume alle fünf Jahre." Klauseln mit festen Renovierungsfristen, die keine Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung nehmen, sind unwirksam (BGH, Urteil vom 23.06.2004, VIII ZR 361/03). Die Folge ist erfreulich: Fällt die Klausel weg, gilt die gesetzliche Regel, und danach ist die Instandhaltung Sache des Vermieters (§ 535 Abs. 1 BGB). Sie müssen dann weder während der Mietzeit noch beim Auszug streichen.
2. Renovierungspflicht trotz unrenovierter Übergabe
Wer eine unrenovierte Wohnung übernimmt, kann per Formularvertrag nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden, jedenfalls nicht ohne einen angemessenen Ausgleich, etwa einen echten Mietnachlass (BGH, Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 185/14). Prüfen Sie deshalb immer zwei Dinge zusammen: den Zustand bei der Übergabe und den Wortlaut der Renovierungsklausel.
3. Quotenabgeltungsklauseln
Das sind Klauseln, nach denen Sie beim Auszug einen Prozentsatz der künftigen Renovierungskosten zahlen sollen, gestaffelt nach Wohndauer. Der BGH hält solche Klauseln für unwirksam, weil niemand beim Einzug seriös abschätzen kann, was da später auf ihn zukommt (Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 242/13).
4. Endrenovierung unabhängig vom Zustand
„Die Wohnung ist bei Auszug frisch renoviert zurückzugeben." Eine Renovierungspflicht beim Auszug, egal wie die Wohnung aussieht und wann zuletzt gestrichen wurde, hält vor Gericht nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs). Geschuldet ist im Normalfall eine besenreine Rückgabe.
5. Kleinreparaturen ohne Obergrenze
Kleinreparaturklauseln sind grundsätzlich erlaubt, aber nur mit klaren Grenzen: eine Höchstgrenze pro Reparatur, eine Jahresobergrenze und nur für Gegenstände, die Sie täglich in der Hand haben, etwa Wasserhähne, Lichtschalter oder Fenstergriffe (BGH, Urteil vom 07.06.1989, VIII ZR 91/88). Gerichte akzeptieren heute meist rund 100 bis 120 Euro pro Reparatur und etwa 6 bis 8 Prozent der Jahreskaltmiete als Obergrenze. Fehlt eine dieser Grenzen, ist die Klausel insgesamt unwirksam, und Sie zahlen gar nichts.
6. Kaution über drei Kaltmieten
Mehr als drei Nettokaltmieten darf die Kaution nicht betragen, und Sie dürfen sie in drei Monatsraten zahlen (§ 551 BGB). Verlangt der Vertrag mehr, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam, und zu viel Gezahltes können Sie zurückfordern.
7. Pauschale Tierhaltungsverbote
Ein generelles Verbot von Hunden und Katzen im Formularvertrag ist unwirksam (BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12). Es kommt stattdessen auf eine Abwägung im Einzelfall an. Kleintiere wie Hamster oder Zierfische dürfen Sie ohnehin halten, dafür braucht es keine Erlaubnis.
8. Längere Kündigungsfristen für Mieter
Für Sie als Mieter gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig von der Wohndauer. Vereinbarungen zu Ihrem Nachteil sind unwirksam (§ 573c BGB). Aufpassen sollten Sie bei einem Kündigungsverzicht: Ein beidseitiger Ausschluss der Kündigung ist im Formularvertrag für bis zu vier Jahre zulässig, ein einseitiger Verzicht allein zu Ihren Lasten nicht.
9. Miete, Mietpreisbremse und Erhöhungen
In vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB, mit Ausnahmen etwa für Neubauten). Sie wurde bis Ende 2029 verlängert. Für laufende Verträge gilt die Kappungsgrenze: höchstens 20 Prozent Erhöhung in drei Jahren, in vielen Städten 15 Prozent (§ 558 BGB). Steht im Vertrag eine Staffelmiete oder eine Indexmiete, gelten eigene Regeln, die ein genaues Hinsehen wert sind (§§ 557a, 557b BGB).
Ein Beispiel: So liest Parafo eine Klausel
„Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten fachgerecht auszuführen, und zwar in Küche und Bad alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen alle fünf Jahre, in allen übrigen Räumen alle sieben Jahre."
So würde der Bericht diese Klausel einordnen:
Risiko: hoch. Die festen Fristen nehmen keine Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung. Genau solche starren Fristenpläne hat der BGH für unwirksam erklärt (VIII ZR 361/03).
Was das praktisch heißt: Fällt die Klausel weg, gibt es keinen wirksamen Ersatz, die Schönheitsreparaturen bleiben beim Vermieter. Lassen Sie sich beim Auszug nichts von der Kaution abziehen, ohne die Wirksamkeit prüfen zu lassen.
Frage für Anwalt oder Mieterverein: „Ist die Schönheitsreparaturklausel in meinem Vertrag wegen der starren Fristen unwirksam, und was bedeutet das für meine Pflichten beim Auszug?"
Genau in dieser Form arbeitet der Bericht jede auffällige Klausel Ihres Vertrags ab.
Mietvertrag online prüfen: So funktioniert es
Sie fügen den Vertragstext ein oder laden ihn als PDF hoch, ein Konto brauchen Sie nicht. Parafo analysiert den Text mit Blick auf deutsches Mietrecht, von § 307 BGB bis zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Bericht bewertet Ihren Vertrag in vier Kategorien (Risiken & Fallen, Rechte & Pflichten, Klarheit & Fairness, Verhandlungsposition), markiert versteckte Klauseln, schlägt fairere Formulierungen vor und stellt Ihnen eine Liste mit Fragen für Anwalt oder Mieterverein zusammen. Eine Vorschau sehen Sie direkt im Browser, den vollständigen Bericht schicken wir Ihnen als PDF an Ihre E-Mail-Adresse.
Was Parafo kann und was nicht
Ehrlich gesagt: Parafo ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und ersetzt weder Anwalt noch Mieterverein. Das Tool zeigt Ihnen, wo es sich lohnt, genauer hinzusehen, und gibt Ihnen die richtigen Fragen mit. Für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall ist der örtliche Mieterverein oft die günstigste Anlaufstelle, eine Mitgliedschaft kostet meist unter 100 Euro im Jahr. Geht es um viel Geld, gehört der Fall zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Mietrecht. Wie wir mit Ihrem Vertrag umgehen, steht auf unserer Sicherheitsseite.
Häufige Fragen
Ist die Prüfung wirklich kostenlos?
Ja. Sie fügen den Vertrag ein, sehen die Vorschau und erhalten den vollständigen Bericht als PDF per E-Mail, ohne Konto und ohne Zahlungsdaten.
Ersetzt Parafo einen Anwalt?
Nein. Der Bericht ist eine Vorbereitung, keine Rechtsberatung. Er hilft Ihnen, die richtigen Stellen zu finden und die richtigen Fragen zu stellen, bevor Sie Geld für eine Beratung ausgeben.
Welche Verträge kann ich prüfen?
Auf dieser Seite geht es um Wohnungsmietverträge, das Tool prüft aber auch Arbeitsverträge, Verträge für freie Mitarbeit, NDAs und mehr, auf Deutsch, Englisch, Französisch, Portugiesisch und Luxemburgisch.
Was passiert mit meinem Vertrag?
Ihr Vertrag wird für die Analyse verarbeitet und nicht weiterverkauft. Die Details stehen auf unserer Sicherheitsseite.
Ich habe schon unterschrieben. Lohnt sich die Prüfung noch?
Ja, gerade dann. Unwirksame Klauseln bleiben unwirksam, auch mit Ihrer Unterschrift. Besonders vor dem Auszug und bei Streit um die Kaution lohnt sich der Blick in den Vertrag.
Mein Vermieter besteht auf einer Klausel, die laut Bericht unwirksam ist. Was jetzt?
Ruhe bewahren und nichts vorschnell zahlen. Widersprechen Sie schriftlich und legen Sie den konkreten Wortlaut einem Mieterverein oder Anwalt vor. Der Bericht liefert Ihnen die passenden Fragen dafür.
Stand: August 2026. Grundlage dieser Seite sind das Bürgerliche Gesetzbuch und die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Sie informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.